Bekanntmachung – Gewerbegebiet „Regnitzlosau – Draisendorf“

a) Vorentwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Regnitzlosau – 4. Änderung im Bereich Gewerbegebiet „Regnitzlosau – Draisendorf“
b) Vorentwurf Bebauungsplan Gewerbegebiet „Regnitzlosau – Draisendorf“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Regnitzlosau hat in seiner Sitzung vom 16.12.2025 den jeweiligen Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen.

 

Geltungsbereich/Lageplan

 

Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt südlich von Draisendorf und umfasst in der Gemarkung Draisendorf die Flur-Nrn.: 219 (Teilbereich), 235 (Teilbereich), 239, 240 (Teilbereich),
241, 242, 243, 244, 245/1.

Der Lageplan/Planausschnitt ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen

 

Verfahren

Der Bebauungsplan ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan nicht entwickelbar. Zur Wahrung des Entwicklungsgebots gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (4. Änderung) geändert.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebiets südlich von Draisendorf geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 15,1 ha. Zulässig ist nach der vorliegenden Planung die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe.


Ein in dem Zusammenhang durchgeführter Bürgerentscheid ergab eine deutliche Mehrheit: 67,38 Prozent der Wahlberechtigten stimmten für das Ratsbegehren „Pro Gewerbegebiet“.

Der angedachte Gewerbestandort Regnitzlosau-Draisendorf ergibt sich aus der Empfehlung einer interkommunalen Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 und soll gemeinsam mit einem Projektentwickler realisiert werden.


Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 12.01.2026 bis einschließlich 15.03.2026

 

Einsichtnahme der Unterlagen

Die Vorentwurfsunterlagen können im genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden im Rathaus der Gemeinde Regnitzlosau - Hauptstraße 24, 95194 Regnitzlosau, Zimmer: 11

Dienstzeiten: Mo, Di, Do 8.30 – 12.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr, Fr. 7.00 – 12.00 Uhr

 

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet abrufbar unter:

 

  • www.regnitzlosau.de/bebauungsplaene-in-aufstellung
  • www.zukunft-regnitzlosau.de (informative Projektseite)

 

Stellungnahmen

Während der o. g. Frist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden:

  • schriftlich an die Gemeinde Regnitzlosau, Hauptstraße 24, 95194 Regnitzlosau,
  • per E-Mail an: gemeinde@regnitzlosau.de
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus (während der Dienststunden).

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, wesentliche Auswirkungen sowie Planungsalternativen unterrichtet; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

Stellungnahmen werden zur Bearbeitung und Abwägung gespeichert und ggf. an am Verfahren Beteiligte weitergegeben, soweit dies erforderlich ist.

 

Regnitzlosau, 02.01.2026

Jürgen Schnabel

Bürgermeister