Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Die Gemeinde Regnitzlosau beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern

Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 8: Fördersteckbrief

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:

 

Fördersteckbrief der Gemeinde Regnitzlosau

 

Karte zum Fördersteckbrief

 

 

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Erster Bürgermeister Hans-Jürgen Kropf und Friedrich Weinlein von der Telekom Deutschland GmbH haben am 22.06.2016 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Regnitzlosau unterzeichnet.


Die Stellungnahme der Gemeinde Regnitzlosau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:

 

Kooperationsvertrag der Gemeinde Regnitzlosau

 

 

 

 Förderschritt 6: Überreichung des Zuwendungsbescheides

 

Der Gemeinde Regnitzlosau ist am 06.06.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von 

Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

 

Förderurkunde Breitband

 

 

 

 

Förderschritt 5 Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bekanntmachung der Gemeinde Regnitzlosau bezüglich er vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)

 

Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.

 

 

 

 

 

Förderschritt 4:

Auswahlverfahren Bekanntmachung (16.06.2015)

 

Die Gemeinde Regnitzlosau führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Angebote sind bis zum 27.08.2015 einzureichen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Frist bis zum 11.09.2015 verlängert wird.

 

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Rehau („http://www.stadt-rehau.de/detail.asp?id=2610&pm_wgr=507&pm_gruppe=WGR_190&pm_session=0“).

 

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.

 

 

Aktueller Hinweis:

 

Sehr geehrte Bieter, das LRA Hof plant für den Herbst 2015 eine Deckensanierung der HO4 zwischen Schwesendorf und Prex.

 

Bitte kontaktieren sie hierzu Herrn Georg Seidel vom LRA Hof (FB B2  – Tiefbau);  Tel.   09281 / 7079-28;  e-mail: georg.seidel@landkreis-hof.de

 

 

Links:

 

Gemeinde Regnitzlosau Auswahlverfahren Bekanntmachung

Gemeinde Regnitzlosau Karte zum Auswahlverfahren

 

 

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (26.05.2015)

 

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Regnitzlosau vom 24.09.2014 bis zum 30.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

 

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

 

Link zum:

„Gemeinde Regnitzlosau Markterkundung Ergebnis“

 

 

 

 

 

 

Förderschritt 2: Markterkundung - Bekanntmachung (22.09.2014)

 

 

Die Gemeinde Regnitzlosau veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

 

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

 

 

Link zum

Aufruf an alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 30.10.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (22.09.2014)

 

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

 

Die Karte finden Sie hier.