FAQ s zu Wasserzählern von Kamstrup

Warum Funkwasserzähler?

1. Korrekte Stichtagsgenaue Ablesung = Kostenersparnis

  • keine Schätzungen
  • keine nachträglichen Korrekturen
  • kein versand von Ablesekarten
  • ein einarbeiten der zurückgesendeten Ablesekarten
  • keine falschen Ablesungen
  • kein Mitarbeiter der beim Abnehmer klingeln muss

2. Informationen über Probleme in der Hausinstallation

  • Meldung von Leckagen / Defekten im Haus = Ersparnis f.d. Verbraucher

 

 

Warum ein elektronisches Zählwerk mit Ultraschall-Messung?

1. keine Beweglichen Teile = weniger Störanfällig

2. sehr genaue Messung

3. bessere Nachprüfbarkeit von ungewöhnlichen Verbräuchen

4. Die Besonderheit der Wasserzähler von Kamstrup liegt in der Fähigkeit, auch die Hausanschlüsse auf Defekte zu überprüfen.

 

Muss der Zähler an das Stromnetz angeschlossen werden?

  • Nein, der Zähler verfügt über eine Lithium Batterie, die ihn für 16 Jahre mit Energie versorgen soll.

 

Braucht der Zähler WLAN?

 

    • Nein, der Zähler nutzt keine Ressourcen des Abnehmers.

 

Können Störungen durch den Funk bei anderen Geräten auftreten? z.B. WLAN

  • Nein, der Wasserzähler funkt auf einer Frequenz, die für solche Anwendungen reserviert ist (868 MHz).

 

WLAN nutzt 2,5 GHz, 5 GHz oder 6 GHz.

  • Bluetooth nutzt eine Frequenz zwischen 2,402 GHz und 2,480 GHz

 

Geht von den Funkstrahlen eine Gesundheitsgefahr aus?

  • Nein, bei der verwendeten Sendeleistung besteht keine Gefahr.

 

- Der Zähler sendet alle 16 Sekunden für ein paar Millisekunden

  • - (daraus ergibt sich eine Sendedauer pro Jahr von weniger als 10 Minuten)
  • - Die Sendeleistung beträgt 10 mW

 

- (Ein Handy sendet mit 100 mW bis 2000 mW)

  • - (Ein WLAN sendet mit 100 mW bis 1000 mW)

 

Wie sind die Daten des Funkwasserzähler gesichert?

  • Die Funkprotokolle sind gemäß der Norm AES 128 verschlüsselt.
  • Welche Daten speichert oder sendet der Wasserzähler uns wie lange?

 

Grossansicht in neuem Fenster: Welche Daten speichert oder sendet der Wasserzähler uns wie lange

Die im Wasserzähler gespeicherten Daten und deren Speicherdauer entsprechen der DSGVO.

 

 

Kann ich der Funk-Funktion widersprechen? (Quelle SüdWasser)

  • Widerspruchsrecht gegen Funkwasserzähler entfällt in Bayern ab

 

01.01.2024

Bayern

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen (LT-Drs. 18/28527).

 

Dadurch ändert sich auch die Rechtslage zum Einbau von Funkwasserzählern zum 1. Januar 2024 maßgeblich: Das begründungslose Widerspruchsrecht findet sich in Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

 

Bayern hat zwischen den 25. Mai 2018 und dem 31. Dezember 2023 mit einem begründungslosen Widerspruchsrecht der Bürger gegen Funkwasserzähler einen Sonderweg unter den Bundesländern beschritten. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass in Bayern kaum noch elektronische funkauslesbare Wasserzähler verbaut wurden.

 

Ab dem 1. Januar 2024 legt der neue Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung den Fokus auf die Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr beim Einsatz von Funkwasserzähler.

 

Er wird lauten:

 

  • „1. Ist eine Gemeinde berechtigt, Wasserzähler mit elektronischer Schnittstelle mit oder ohne Einrichtung zur Fernauslesung einzusetzen und zu betreiben, dürfen Daten auch gespeichert und verarbeitet werden, um die Pflichtaufgabe der Wasserversorgung erfüllen und die Betriebssicherheit und Hygiene der Wasserversorgungseinrichtung gewährleisten zu können.
  • 2. Die gespeicherten Daten dürfen ausgelesen und verwendet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist.“
  • „Art. 24 Abs. 4 Satz 1 GO knüpft an die bundesrechtliche Berechtigung zum Einsatz und Betrieb eines Wasserzählers mit elektronischer Schnittstelle an und erlaubt es, dessen erfasste Daten auch zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der Wasserversorgungseinrichtung zu speichern und zu verarbeiten. Der Begriff der Datenverarbeitung umfasst auch das Auslesen von Daten (vgl. Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Um den präventiven Nutzen von Wasserzählern mit elektronischer Schnittstelle auszuschöpfen, dürfen die gespeicherten Daten nach Art. 24 Abs. 4 Satz 2 GO ausgelesen und verwendet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist. Ein besonderer Anlass, etwa ein Hinweis auf eine Störung, ist dafür nicht mehr erforderlich. Dies dient dem überragend wichtigen Schutz der Sicherheit der Versorgung mit hygienisch und gesundheitlich stets unbedenklichem Trinkwasser…“